Gesellschaftsrecht und Privatstiftungen

Gesellschaftsrecht und Privatstiftungen: Strategische Nachfolgeplanung

Eine fundierte Unternehmensnachfolge bei Familienunternehmen lässt sich nur selten allein durch ein Testament lösen. Um den Fortbestand des Betriebs zu sichern und Zersplitterungen zu vermeiden, müssen gesellschaftsrechtliche Verträge und erbrechtliche Anordnungen präzise aufeinander abgestimmt werden.

Gesellschaftsrecht als Gestaltungsinstrument

Der Gesellschaftsvertrag ist das zentrale Steuerungselement. Durch maßgeschneiderte Klauseln (z. B. Aufgriffsrechte, Vinkulierungen) lässt sich sicherstellen, dass Anteile in der Familie bleiben und Nachfolger frühzeitig eingebunden werden. Syndikatsverträge und vergleichbare Regelungen sichern den Bestand als Familienunternehmen und schaffen sachgerechte Zugänge.

Die FlexCo (Flexible Kapitalgesellschaft) in der Nachfolge

Seit Inkrafttreten des FlexKapGG bietet die FlexCo moderne Möglichkeiten für die Nachfolgeplanung. Besonders attraktiv sind:

  • Unternehmenswertanteile: Zur Beteiligung von Schlüsselmitarbeitern oder Familienmitgliedern ohne Stimmrecht.
  • Flexiblere Beschlussfassung: Umlaufbeschlüsse sind auch ohne Einstimmigkeit möglich, was die Handlungsfähigkeit nach einem Generationenwechsel sichert.

Die Privatstiftung und das Pflichtteilsrecht

Die Privatstiftung bleibt ein wesentliches Instrument zur Vermögenserhaltung über Generationen hinweg.

Durch sorgfältige Gestaltungen lassen sich Vermögenswerte über Generationen erhalten. Der Foundation Governance und der Einrichtung unabhängiger Kontrollgremien kommt hier besondere Bedeutung zu (siehe auch www.stiftungsprotektor.com).

In Bezug auf das Pflichtteilsrecht ist jedoch die aktuelle Rechtsprechung zum Vermögensopfer zu beachten. Eine Schenkung an eine Privatstiftung unterliegt nur dann der zweijährigen Frist für die Pflichtteilsergänzung (§ 782 ABGB), wenn der Stifter ein tatsächliches „Vermögensopfer“ erbracht hat.

Behält sich der Stifter umfassende Änderungs- oder Widerrufsrechte vor oder sichert er sich den Zugriff auf das Vermögen, beginnt die Frist laut OGH nicht zu laufen (vgl. OGH 2 Ob 66/24f). Das Vermögen wird in diesen Fällen rechnerisch dem Nachlass zugerechnet. Die Privatstiftung können auch erweiterte Auskunftspflichten gegenüber Pflichtteilsberechtigten nach dem Stifter treffen (OGH 26.03.2026, 2 Ob 115/259, https://www.linkedin.com/pulse/auskunftspflicht-der-privatstiftung-gegen%C3%BCber-ogh-26032026-arnold-srswf).

Grundlegende Informationen zur Privatstiftung finden Sie unter www.privatstiftung.info. Der Beitrag von N. Arnold, Privatstiftung und Pflichtteil, GesRZ 2015, 346ff befasst sich grundlegend mit den wesentlichen Fragestellungen: https://arnold.biz/assets/Uploads/GesRZ_2015_06_Arnold.pdf

Absicherung bei Übergaben zu Lebzeiten

Die vorweggenommene Erbfolge durch Schenkung von Anteilen oder Immobilien sollte stets durch flankierende Maßnahmen abgesichert werden:

  • Fruchtgenussrechte: Sichern dem Übergeber die Erträge (Ausschüttungen/Mieten).
  • Belastungs- und Veräußerungsverbote: Verhindern den unkontrollierten Weiterverkauf.
  • Erb- und Pflichtteilsverzichte: Diese sind oft Voraussetzung für eine konfliktfreie Übergabe, um spätere Ausgleichszahlungen („weichende Erben“) kalkulierbar zu machen.

Macht vs. Vermögen

Durch moderne Strukturen wie Familienholdings, GmbH & Co KG oder Syndikatsverträge lässt sich präzise zwischen Einflussrechten (Stimmrechten) und vermögensrechtlicher Absicherung (Dividenden) differenzieren. So kann die operative Führung in fachkundige Hände gelegt werden, während die Versorgung der Familie gewährleistet bleibt.


Weiterführende Informationen zum Thema Privatstiftung finden Sie auch unter www.privatstiftung.info. Definitionen zu relevanten Fachbegriffen bietet unser Erbrecht-Glossar.

Expertise durch wissenschaftliche Publikation

Die rechtssichere Gestaltung von Stiftungsstrukturen und Unternehmensnachfolgen erfordert tiefgehendes Fachwissen, das über die bloße Beratung hinausgeht. Als Autor und Herausgeber von Standardwerken im österreichischen Stiftungs- und Gesellschaftsrecht begleiten wir die Rechtsentwicklung unmittelbar an der Quelle.

Relevante Fachliteratur zur Nachfolgeplanung:

  • Privatstiftungsgesetz (PSG) – Kommentar:
    Verfasst von Dr. Nikolaus Arnold. Dieses Standardwerk bietet die wissenschaftliche Grundlage für die Lösung komplexer Fragen an der Schnittstelle von Stiftungs- und Erbrecht.Details zur Publikation →
  • Handbuch der Privatstiftung:
    Ein umfassender Leitfaden zur Errichtung, Verwaltung und steuerlichen Behandlung von Stiftungen, essenziell für die langfristige Absicherung von Familienvermögen.Details zur Publikation →
  • Unternehmensnachfolge und Stiftungsrecht:
    Zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften zu aktuellen OGH-Entscheidungen (z. B. zum Auskunftsanspruch gegen Stiftungen oder dem Vermögensopfer).Gesamtübersicht der Publikationen →