
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer in Österreich
Eine der zentralen Fragen bei der Nachlassplanung betrifft die steuerliche Belastung. Seit dem 31.07.2008 wird in Österreich keine Erbschaftssteuer mehr erhoben. Dennoch gibt es wichtige steuerliche Faktoren, die insbesondere bei Auslandsbezug oder Immobilienbesitz berücksichtigt werden müssen.
Internationale Aspekte und die EU-ErbVO
Auch wenn Österreich auf eine Erbschaftssteuer verzichtet, können bei Anknüpfungspunkten zum Ausland (z. B. Erben mit Wohnsitz in Deutschland oder Vermögen im Ausland) ausländische Steuern anfallen.
Ein wichtiger rechtlicher Hinweis: Die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) regelt zwar das anwendbare Recht für die Erbfolge, lässt jedoch die Steuergesetze der einzelnen Mitgliedstaaten unberührt. Eine getroffene Rechtswahl (Art 22 EU-ErbVO) kann somit zwar das Erbrecht des Staates des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes vermeiden, schützt jedoch nicht vor dem Anfall einer ausländischen Erbschaftssteuer.
Grunderwerbsteuer bei Immobilien und Liegenschaften
Während es aktuell auch keine Schenkungssteuer in Österreich gibt, unterliegt die unentgeltliche Übertragung von inländischen Liegenschaften (auch von Todes wegen) der Grunderwerbsteuer.
- Immobilien: Beim Erwerb von Häusern, Wohnungen oder Grundstücken fallen Grunderwerbsteuer sowie gerichtliche Eintragungsgebühren an.
- Stiftungen: Geht Vermögen auf privatrechtliche Stiftungen oder vergleichbare Massen über, ist gegebenenfalls eine Stiftungseingangssteuer zu entrichten. Details hierzu finden Sie unter Gesellschaftsrecht und Privatstiftungen.
Strategische Planung und Vorsorge
Im Rahmen einer rechtzeitigen Übertragung unter Lebenden kann der Anfall einer allenfalls in Zukunft wieder eingeführten Erbschaftssteuer vermieden werden. Zudem lässt sich die Grunderwerbsteuer im rechtlich zulässigen Rahmen optimieren. Für Übertragungen innerhalb der Familie sieht das Gerichtsgebührengesetz zudem reduzierte Gebühren vor.
Eine fundierte Planung der Vermögensnachfolge sichert nicht nur den Fortbestand des Familienvermögens, sondern minimiert auch die steuerliche Last für die nächste Generation. Eine Übersicht zu weiteren Fachbegriffen finden Sie in unserem Glossar.

