Anwendbares Recht

Anwendbares Recht: Welches Erbrecht gilt im Todesfall?

Bei jeder Verlassenschaft und jeder letztwilligen Anordnung ist in einem ersten Schritt zu prüfen, welches nationale Recht anwendbar ist. Das anwendbare Recht entscheidet darüber, ob Verfügungen wirksam sind, wie die gesetzliche Erbfolge strukturiert ist und ob Ansprüche auf den Pflichtteil bestehen.

Die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO)

Seit dem 17.8.2015 erfolgt diese Prüfung in Österreich nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO). Ein zentraler Punkt der EU-ErbVO ist, dass sowohl für die Zuständigkeit der Gerichte als auch für das materielle Erbrecht der Staat maßgeblich ist, in dem der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art 4 und Art 21 Abs 1 EU-ErbVO).

Ausnahmen: Offensichtlich engere Verbindung

Ergibt sich aus der Gesamtheit der Umstände eine offensichtlich engere Verbindung zu einem anderen Staat, unterliegt die Erbfolge dem Recht dieses anderen Staates (Art 21 Abs 2 EU-ErbVO). Dies kann zutreffen, wenn eine Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft ihren Aufenthalt erst kurz vor dem Tod ins Ausland verlegt hat, aber weiterhin engste Bindungen zu Österreich pflegte.

Die Rechtswahl: Das Erbrecht aktiv mitgestalten

Um Unsicherheiten zu vermeiden, kann jede Person eine ausdrückliche Rechtswahl treffen (Art 22 EU-ErbVO). Man kann anordnen, dass das Recht jenes Staates anzuwenden ist, dem man im Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Zeitpunkt des Todes angehört.

Beispiel: Eine Österreicherin, die dauerhaft in Spanien lebt, kann in ihrem Testament anordnen, dass weiterhin österreichisches Erbrecht gilt. Dies sichert die Vorhersehbarkeit bei materiellen Fragen wie der Erbfähigkeit oder dem Pflichtteilsrecht.

Warum eine Rechtswahl ratsam ist

Da sich das Erbrecht international massiv unterscheidet, ist eine Rechtswahl oft der sicherste Weg, um den Nachlass nach persönlichen Vorstellungen zu regeln. Dies gilt besonders für komplexe Strukturen wie Immobilienbesitz oder Unternehmensbeteiligungen im Ausland.

Rechtssituation ohne Auslandsbezug

Verlassenschaftsverfahren ohne internationalen Bezug werden weiterhin nach österreichischem Recht beurteilt. Eine Übersicht über die wichtigsten Fachbegriffe finden Sie in unserem Erbrecht-Glossar.